Allgemeine Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem Zuschlag im eigenen Namen geltend zu machen.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen von der Auktion auszuschließen und Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In begründeten Fällen hat er das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren und in sich umzustellen. Er behält sich außerdem das Recht vor, im Falle von Missverständnissen oder Meinungsverschiedenheiten die Lose erneut zur Auktion anzubieten.
3. Die Abgabe mündlicher, telefonischer oder schriftlicher Gebote bedeutet auch ohne schriftliche Anerkennung, dass die hier aufgeführten Versteigerungsbedingungen akzeptiert werden. Abgegebene Gebote sind verbindlich. Kommissionäre und andere Personen, die für Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbstschuldner, wenn sie vor der Auktion ihre Rechtsstellung und das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich offenlegen und ihre Bevollmächtigung auf Verlangen nachweisen. Die Person, die das Gebot abgibt, ist auch für Fehler verantwortlich, die sie als Beauftragter bei der Auktion macht.
4. Schriftliche Aufträge werden in jedem Fall gewissenhaft und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Die gebotenen Höchstpreise werden nur soweit ausgeschöpft, wie es nötig ist, sonstige Gebote zu überbieten.
5. Telefonische Bieter müssen mindestens den Ausruf bieten und eine schriftliche Bestätigung vor Beginn der Auktion einreichen. Im Fall einer Nichterreichbarkeit gilt das Mindestgebot als geboten. Der Versteigerer übernimmt bei Telefongeboten keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung.
6. Online-Direkt-Gebote über das Internet bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Für die Bearbeitung übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Er haftet insbesondere nicht für das technische Zustandekommen der Verbindung. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf solche Gebote keine Anwendung (§ 312 d (4) Nr. 5 BGB).
7. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Das Los wird an den Meistbietenden zu einem Preis verkauft, der dem nächsthöheren Gebot zuzüglich einer Steigerungsstufe entspricht. Bei nur einem Gebot wird das Los zum Startpreis verkauft. Bei zwei identischen Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang. Ein Bieter bleibt an das abgegebene Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot ungültig ist oder vom Versteigerer sofort zurückgewiesen wird. Ist irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden, kann der Versteigerer den Zuschlag zurücknehmen und das Los erneut aufrufen. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann 4 Wochen ab dem Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden.
8. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt der Prüfung, wird diese vom Versteigerer veranlasst, wenn vom Bieter nicht anders bestimmt. Die Kosten trägt der Käufer. Unabhängig davon besteht die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose.
9. Auf den Zuschlagspreis wird bei allen Auktionen eine Käuferprovision von 21 % zzgl. Umsatzsteuer aufgeschlagen. Zusätzlich zur Käuferprovision erhält der Versteigerer eine Losgebühr von 2 € pro gekauftem Los. Bei Zusendung der Ware werden Porto und Versicherungspauschale zzgl. Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt. Bei Anlagegold entfällt die USt auf Provision und Spesen gemäß § 25 c UStG.
Sind Lose im Auktionskatalog mit einem Kreuz (x) an der Losnummer gekennzeichnet, so fällt zusätzlich zu der Umsatzsteuer auf das Aufgeld auch Umsatzsteuer i.H.v. derzeit 19% auf den Zuschlagspreis an. Die Umsatzsteuer kann bei Versand durch den Versteigerer ins Ausland entfallen, sofern die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine umsatzsteuerbefreite Lieferung innerhalb der EU ist nur möglich, wenn Einlieferer und Käufer jeweils Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sind und deren USt-ID-Nummern vorliegen.
Sind Lose mit einem Kreis (o) gekennzeichnet [Einlieferer außerhalb der EU], fallen Importspesen von derzeit 7% auf den Zuschlagspreis an, wenn die Käufer in der EU ansässig sind. Käufern außerhalb der EU werden diese Spesen nicht berechnet und von der USt. insgesamt befreit, sofern ein Ausfuhrnachweis vorgelegt wird.
Lieferungen an EU-Abnehmer mit UID-Nr. erfolgen unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ohne Abzug deutscher USt. Der Käufer ist verpflichtet, in seinem Heimatland die USt. in seiner USt.-Erklärung anzugeben.
10. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Saalbieter haben die Auktionsrechnung sofort auszugleichen, bei schriftlichen Bietern wird sie mit Zustellung fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
11. Die Lose bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäufer. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat zuzüglich einer Mahngebühr von 4 € berechnet. Der Zinssatz liegt mindestens 5% über dem Basiszinssatz pro Jahr.
12. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Versteigerer berechtigt, vom Ersteigerer einen pauschalen Schadensersatz von 25% der Zuschlagsumme als Ausgleich für entgangene Einlieferer- und Käuferprovision sowie entstandene Aufwendungen zu verlangen. Außerdem ist er berechtigt, bereits ausgehändigte, aber nicht oder nur zum Teil bezahlte oder ohne rechtlichen Grund nicht abgenommene Auktionsware im Originalzustand mit Originalloskarte zurückzufordern und auf Kosten des Käufers ohne weitere Ankündigung zu verkaufen. In diesem Fall wird der Verkaufserlös nach Abzug der Verkaufskosten von der ausstehenden Forderung abgezogen. Der verbleibende Betrag wird anschließend auf dem Rechtsweg eingezogen. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.
13. Die Versendung ersteigerter Lose erfolgt auf Rechnung des Käufers. Wenn der Käufer ein Unternehmer ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware versandfertig der Post oder einem anderen Versandunternehmen übergeben worden ist. Der Versteigerer bietet für die Versendung eine Transportversicherung an, deren Kosten der Käufer zu tragen hat.
14. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Lose sind unter Aufwendung größter Gewissenhaftigkeit beschrieben, jedoch stellt die Losbeschreibung keine Garantie im Rechtssinne dar. Weichen Katalogbeschreibungen von der Abbildung des Loses ab, ist im Zweifel die Katalogbeschreibung maßgebend. Bei Unstimmigkeiten im Text aufgrund der Übersetzung ist der deutsche Text maßgebend. Die Lose werden in ihrem aktuellen Zustand verkauft, sofern im Katalog oder im Internet keine abweichenden Angaben zu ihrer Qualität gemacht wurden. Fehler, die sich aus den Abbildungen ergeben (Schnitt, Zähnung, Stempel, Zentrierung usw.), sind vertragsgemäß und können nicht zum Gegenstand einer Reklamation gemacht werden. Auf den Abbildungen nicht sichtbare Fehler oder Abweichungen von den Qualitätsbeschreibungen werden bei Einzellosen als Mängel angesehen.
15. Enthält ein Einzellos mehr als 3 Marken, ist eine Zurückgabe wegen kleiner Fehler einzelner Marken nicht berechtigt. Bei Sammlungen, Sammellosen oder sonstigen Großlosen sind Reklamationen insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität ausgeschlossen. Sofern die Beschreibung nichts Anderes ausweist, sind angegebene Katalogwerte unverbindlich.
16. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Er verpflichtet sich jedoch, Mängelrügen, die ihm rechtzeitig angezeigt werden, unverzüglich an den Einlieferer weiterzuleiten. Der Versteigerer kann zum Nachweis der Mängel vom Käufer auf dessen Kosten die Einholung von Prüfattesten durch zwei voneinander unabhängige Spezialprüfer verlangen. Lose, die eindeutig als Fälschungen ermittelt werden, können von den Prüfern als solche gekennzeichnet werden.
17. Reklamationen müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, beim Versteigerer geltend gemacht werden, in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe oder Zustellung der Lose. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand und mit der Originalloskarte zurückgegeben werden. Wird einer Reklamation stattgegeben, erhält der Käufer das Aufgeld zuzüglich etwaiger Versandkosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn Lose und Marken verändert worden sind. Als Veränderung gelten insbesondere Entfernen von Falzen, Falz- oder Papierresten, Wässern, Behandlung mit Chemikalien und Anbringen von Zeichen jeder Art. Als Veränderung gilt nicht das Anbringen von Prüfzeichen durch zuständige Verbandsprüfer des BPP bzw. anderer mit dem Versteigerer vorher vereinbarter Prüfer.
18. Eventuelle Gewährleistungsansprüche sowie sonstige Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens ein Jahr nach der Auktion.
19. Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf und den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden darauf keine Anwendung.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
21. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
22. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
Hamburg, Stand 14.1.2026
AB PHILEA Auktionen Hamburg, Kleine Reichenstrasse 1, 20457 Hamburg, HRB 196470 für: Aktiebolaget PHILEA, Svartensgatan 6, 11620 Stockholm (Schweden), HR Sweden 556326-1949